Glossar

Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Bundesärztekammer
Bayerische Landesärztekammer
„Continuing Medical Education“ ist ein aus dem anglo-amerikanischen stammender Begriff, der eine „kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung“ für Ärzte bezeichnet und eine Maßnahme zur medizinischen Qualitätssicherung.
Bezeichnung für die von einem Arzt im Rahmen der Continuing Medical Education erworbenen Fortbildungspunkte. Die Anzahl der CME-Punkte, die erworben werden können, wird durch die Landesärztekammern bei der Zertifizierung der CME festgesetzt.
Ihr persönliches Konto zur Verwaltung Ihrer CME, CME-Punkte und Fortbildungszertifikate.
Ärztliche Fortbildung, welche durch eine Landesärztekammer zertifiziert wurde.
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Einheitliche Fortbildungs-Nummer ist eine 15-stellige Zahl, die jedem Arzt von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet wird. Die ersten beiden Ziffern der EFN stehen für die Berufgruppe, 80 codiert dabei die Berufsgruppe Arzt. Die nächsten drei Ziffern stehen für die Länderkennung nach ISO 3166, 276 steht dabei für Deutschland. Die folgenden Ziffern stehen für die Kennung der anerkennenden Einrichtung, 090 für die Bayerische Landesärztekammer. Darauf folgt eine individuelle sechsstellige, laufende Nummer, die keine Codierung enthält und somit auch keine Rückschlüsse auf z. B. Meldedaten bei der Bayerischen Landesärztekammer zulässt.. Sie dient der eindeutigen Identifizierung und gilt bei der Registrierung als Berufsnachweis. Die EFN ermöglicht zudem eine einfache Übertragung der Fortbildungspunkte auf das Punktekonto der Ärztekammer.
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist (§ 4 Berufsordnung).

Entsprechend der „Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus“ vom 20. Dezember 2005 (G-BA, siehe auch unter www.g-ba.de) müssen gemäß § 137 SGB V auch Fachärzte in nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern ab 01.01.2006 250 Pflicht-Fortbildungspunkte, davon 150 fachspezifisch, in einem Fünfjahreszeitraum gegenüber dem ärztlichen Direktor nachweisen.

Die Vereinbarung gilt für alle in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern
tätigen Fachärzte, aber nicht für Belegärzte im Sinne von § 121 Abs. 2 SGB V und für ermächtigte Ärzte nach § 116 SGB V. Ein Facharzt ist in diesem Sinne für ein Krankenhaus tätig, wenn er aufgenommene Patienten innerhalb des nach dem Krankenhausplan geförderten Bereichs behandelt.

Im Krankenhaus tätige Fachärzte müssen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Von den 250 Fortbildungspunkten müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben worden sein. Unter fachspezifischer Fortbildung sind Fortbildungsinhalte zu verstehen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen.

Für im Krankenhaus tätige Fachärzte beginnt der Fünfjahreszeitraum zum 01.01.2006. Bei späterer Aufnahme der Tätigkeit ist der im Vertrag zwischen Krankenhaus und Facharzt bestimmte, erste Arbeitstag maßgeblich. Ist der Facharzt über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht im Krankenhaus tätig, wird der Fristlauf dadurch gehemmt. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187 ff. BGB entsprechend.
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer ärztlichen Fortbildung.
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Ist eine Lernerfolgskontrolle (LEK) bestehend aus 10 Fragen mit jeweils 5 Antwortmöglichkeiten (nur eine korrekte Antwort), bei der der Arzt das in der CME erworbene Wissen kontrollieren kann. Nach erfolgreichem Abschluss des Wissenstests werden ihm CME-Punkte gutgeschrieben und er erhält ein Fortbildungszertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden
Zu diesem Buchstaben sind keine Einträge vorhanden

Registrierung

Registrieren Sie sich jetzt
in wenigen Schritten!

Jetzt registrieren!

Login für Fachkreise

Um Fortbildungen bearbeiten zu können, müssen Sie sich einloggen.