Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG

Vertrieb

1.Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG (im Folgenden: Verlag) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Angebot und Verfügbarkeit

Das Angebot des Verlages ist freibleibend und gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Werk noch nicht erschienen, wird die Bestellung vorgemerkt. Bei vergriffenen Werken haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. Preislisten und Werbemittel verlieren mit Erscheinen einer Neuauflage ihre Gültigkeit.

2. Lieferung und Versandkosten

Die Lieferung erfolgt ab Kulmbach. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geht die Gefahr mit der Absendung auf den Besteller über. Die Versandkosten trägt der Besteller. Der Verlag liefert die Artikel nach Ihrer Wahl an alle Postanschriften unter Berechnung der Versandkosten. Das Porto errechnet sich aus dem Gewicht der Sendung und der Versandart. Im Abonnementpreis der Fachzeitschriften ist die Portogebühr enthalten. Für die Werke „Schulleiter-ABC“ und „Schulberatung“ werden Versandkostenpauschalen berechnet – in Karteiform 4,71 € - in digitaler Form 4,05 €. Der Besteller hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bei Ausübung seines Widerrufsrechts gem. § 312 d Abs. 1 S. 1 zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

3. Gewährleistung

Der Verlag gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Materialfehlern ist. Bei Eintreffen der Sendung hat der Kunde, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese vom Kunden, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung beim Verlag gemeldet werden. Der Verlag wird in angemessener Zeit entweder für Ersatzlieferungen oder Beseitigung der Mängel sorgen.

4. Preise

Die Preise verstehen sich inklusive 7% Mehrwertsteuer (bei Datenträgern und Handelswaren 19%) und zuzüglich der Versandkosten. Rabattauskunft auf Anfrage. Preisänderung und Irrtum sind vorbehalten.

5. Zahlungsweise

Soweit das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel vereinbart wurde, ist es möglich, dass die Forderung innerhalb eines Tages nach Information des Kunden über die Vorabankündigung (Pre-Notification) zur Zahlung fällig wird und eingezogen werden kann.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Besteller verbleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verlages.

7. Zeitschriften/Loseblattwerke

Die Berechnung von Zeitschriftenabonnements erfolgt im Voraus für zwölf Monate jeweils beginnend mit dem Monat des Erstbezugs bzw. für das Kalenderjahr, unabhängig von der jeweiligen Erscheinungsweise*. Die Bezugsdauer verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn nicht spätestens sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres eine schriftliche Kündigung beim Verlag vorliegt. Für ermäßigte Studentenabonnements ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung mit der Bestellung einzureichen. Diese muss die Angabe vom voraussichtlichen Ende der Studienzeit enthalten bzw. jeweils nach Ablauf des angegebenen Semesters erneut zugeschickt werden. Werden die entsprechenden Bescheinigungen nicht unaufgefordert bis zum 31. Dezember vorgelegt, wird das Abonnement für die Folgejahre automatisch bis zum Ende des Kalenderjahres auf den Normalpreis umgestellt. * Bei Loseblattwerken erfolgt die Berechnung für das Grundwerk und jeweils für die Ergänzungslieferung. Eine Kündigung ist spätestens sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres möglich.

8. Anschriftenänderungen

Anschriftenänderungen müssen unverzüglich dem Verlag gemeldet werden, damit der Verlag eine korrekte und termingerechte Auslieferung gewährleisten kann.

9. Manuskriptvorlagen

Für nicht angeforderte Manuskriptvorlagen besteht von Seiten des Verlages keine Rücksendepflicht.

10. Partielieferungen

Partielieferungen erfolgen grundsätzlich nicht. Gesonderte Vereinbarungen sind jedoch möglich und bedürfen der Schriftform.

11. Widerrufsbelehrung für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH § Co. KG, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogenen Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache. Ende der Widerrufsbelehrung.

12. Datenschutz, Speicherung von Daten

1. Der Verkäufer ist berechtigt, die für die Angebotserteilung erforderlichen, sich aus dem Online-Bestellformular des Verkäufers ergebenden personenbezogenen Daten des Käufers zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

2. Der Verkäufer verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer.

3. Ihre Daten werden beim Kauf SSL-verschlüsselt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere gesonderten Ausführungen zum Datenschutz.

13. Text und Data Mining

Die Verwendung der Inhalte für Text und Data Mining gem. § 44b I, II UrhG ist untersagt. Die mgo fachverlage GmbH & Co. KG behält sich eine Nutzung ihrer Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für unseren Firmensitz Kulmbach zuständige Gericht.

Anzeigen

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitschrift erscheinende Anzeigen in die Onlinedienste des Verlages einzustellen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. In diesem Fall ist der in der Preisliste angegebene Zuschlag zu zahlen. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklarung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort, sondern erst beim Druckvorgang erkennbar, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keinerlei Ansprüche. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts abweichendes vereinbart ist.

10. Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort bei Erscheinen zu überprüfen und evtl. Reklamationen unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

15. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.

17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

18. Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

20. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

21. Der Auftraggeber willigt darauf ein, dass die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Daten gespeichert werden.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Verlages.

23. Die von dem Auftraggeber (Kunden) an den Auftraggeber gegebenen Daten werden von dem Auftraggeber zu den vorstehend genannten Zwecken gespeichert und verarbeitet. Der Auftragnehmer wird die einschlägigen Datenschutzbedingungen beachten.

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